Derzeit besteht das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, 36 weiteren Richterinnen und Richtern und rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle. Dazu kommen derzeit 22 fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter.
Die Entscheidungsträger sind unabhängige Richterinnen und Richter im Sinne der österreichischen Bundesverfassung.
Ein wesentliches Element der richterlichen Unabhängigkeit bildet die feste Geschäftsverteilung. Die Geschäfte sind unter den Richterinnen und Richtern eines Gerichtes im Vorhinein zu verteilen. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum im Voraus festgelegt werden muss, welche Agenden welcher Richter eines Gerichts zu erledigen hat.
Die jeweils aktuell gültige Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich sind gemäß § 9 und 15 Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Oö. LVwGG), in der Informationsstelle zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und gleichzeitig auf dieser Internetseite veröffentlicht.