Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lvwg-ooe.gv.at.

Der Landesverwaltungsgericht Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

    • Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.

    • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) nicht erfüllt.

    • Auf der Website befindet sich nicht valider Code. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Standardkonformer und valider Quellcode) nicht erfüllt.

  2. Unverhältnismäßige Belastung

    PDF-Dokumente, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der hohen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten für die Behebung des Problems sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

    Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
    Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
    Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

    Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Suche und Suchergebnis, Kontakt, sowie Inhaltsseiten der zweiten und dritten Navigationsebene.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.  Die Erklärung wurde zuletzt am 05. August 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
Volksgartenstraße 14
4021 Linz
Telefon (+43 732) 70 75-180 04
Fax (+43 732) 70 75-218 018
E-Mail post@lvwg-ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail as.post@ooe.gv.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.lvwg-ooe.gv.at wurde 2014 erstmalig veröffentlicht.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2025 geplant.