Mündliche Verhandlungen

Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ausgeschrieben. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Verhandlungstag. Nähere Angaben zu diesen Verhandlungen erhalten Sie, wenn Sie dem Link der jeweiligen Verhandlung folgen. Sollten Sie von einer Verhandlung betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.

LVwG-840355 Oö. Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Freitag, 4. September 2026
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Oö. Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
Bezeichnung Vergabeverfahren

Linienbündel GAN2, Los 9, Verkehrsdienstleistungen Linie 350

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Zuschlagsentscheidung
Datum der Bekanntmachung 10. August 2026

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840346, LVwG-840348 SZL Seniorenzentren Linz GmbH

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Dr. Pernsteiner
Verhandlungstag Donnerstag, 30. Juli 2026
Verhandlungszeit 10:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber SZL Seniorenzentren Linz GmbH
Bezeichnung Vergabeverfahren

Reinigungsdienstleistungen Seniorenzentren Linz

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausscheidensentscheidung, Zuschlagsentscheidung
Datum der Bekanntmachung 23. Juni 2026

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.