Mündliche Verhandlungen
Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ausgeschrieben. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Verhandlungstag. Nähere Angaben zu diesen Verhandlungen erhalten Sie, wenn Sie dem Link der jeweiligen Verhandlung folgen. Sollten Sie von einer Verhandlung betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.
LVwG-840355 Oö. Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
| Richterin / Richter | Mag. Steinschnack |
|---|---|
| Verhandlungstag | Freitag, 4. September 2026 |
| Verhandlungszeit | 09:00 Uhr |
| Verhandlungsort | Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6 |
| Auftraggeberin / Auftraggeber | Oö. Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG |
| Bezeichnung Vergabeverfahren | Linienbündel GAN2, Los 9, Verkehrsdienstleistungen Linie 350 |
| Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung | Zuschlagsentscheidung |
| Datum der Bekanntmachung | 10. August 2026 |
Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
LVwG-840346, LVwG-840348 SZL Seniorenzentren Linz GmbH
| Richterin / Richter | Mag. Dr. Pernsteiner |
|---|---|
| Verhandlungstag | Donnerstag, 30. Juli 2026 |
| Verhandlungszeit | 10:00 Uhr |
| Verhandlungsort | Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6 |
| Auftraggeberin / Auftraggeber | SZL Seniorenzentren Linz GmbH |
| Bezeichnung Vergabeverfahren | Reinigungsdienstleistungen Seniorenzentren Linz |
| Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung | Ausscheidensentscheidung, Zuschlagsentscheidung |
| Datum der Bekanntmachung | 23. Juni 2026 |
Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.

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