Mündliche Verhandlungen

Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ausgeschrieben. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Verhandlungstag. Nähere Angaben zu diesen Verhandlungen erhalten Sie, wenn Sie dem Link der jeweiligen Verhandlung folgen. Sollten Sie von einer Verhandlung betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.

LVwG-840318 Land Oberösterreich

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Donnerstag, 4. September 2025
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Land Oberösterreich
Bezeichnung Vergabeverfahren

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst für Landesstraßen B und L im Bundesland - Straßenbezirk Ost, GZ: BauNE-2022-160312/46

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 5. Juni 2025

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840316 Land Oberösterreich

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Donnerstag, 4. September 2025
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Land Oberösterreich
Bezeichnung Vergabeverfahren

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst für Landesstraßen B und L im Bundesland - Straßenbezirk Südost, GZ: BauNE-2022-160303/47

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 5. Juni 2025

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840314 Land Oberösterreich

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Donnerstag, 4. September 2025
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Land Oberösterreich
Bezeichnung Vergabeverfahren

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst für Landesstraßen B und L im Bundesland - Straßenbezirk Südwest, GZ: BauNE-2022-160284/41

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 5. Juni 2025

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840312 Land Oberösterreich

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Donnerstag, 4. September 2025
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Land Oberösterreich
Bezeichnung Vergabeverfahren

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst für Landesstraßen B und L im Bundesland - Straßenbezirk West, GZ: BauNE-2022-160275/41

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 5. Juni 2025

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840310 Land Oberösterreich

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Donnerstag, 4. September 2025
Verhandlungszeit 09:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Land Oberösterreich
Bezeichnung Vergabeverfahren

Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst für Landesstraßen B und L im Bundesland - Straßenbezirk Mitte, GZ: BauNE-2022-160264/39 

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 5. Juni 2025

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.