LVwG-500112/6/Kü/AK
Linz, 26.04.2016
I M N A M E N D E R R E P U B L I K
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Mag. Thomas Kühberger über die Beschwerde von Herrn M B, x, E, vom 12. März 2015 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 3. Februar 2015, GZ: UR96-11-2014-Zm, wegen Übertretungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2015
zu Recht e r k a n n t :
I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die im Spruchpunkt I. verhängte Geldstrafe auf 450 Euro, die Ersatzfreiheitsstrafe auf 10 Stunden und die im Spruchpunkt II. verhängte Geldstrafe auf 850 Euro, die Ersatzfreiheitsstrafe auf 15 Stunden, herabgesetzt werden. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt.
II. Gemäß § 38 VwGVG iVm § 64 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ermäßigt sich der Kostenbeitrag zum Verwaltungsstrafverfahren vor der belangten Behörde auf 130 Euro. Für das Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG keinen Kostenbeitrag zu leisten.
III. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 3. Februar 2015, GZ: UR96-11-2014-Zm, wurden über den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf) wegen Verwaltungsübertretungen nach § 79 Abs. 2 Z 3 iVm § 15 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) sowie § 79 Abs. 1 Z 1 iVm § 15 Abs. 3 AWG 2002 zwei Geldstrafen in Höhe von 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro (Ersatzfreiheitsstrafen von 60 Stunden bzw. 90 Stunden) verhängt. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Kostenbeitrag von 250 Euro auferlegt.
Diesem Straferkenntnis liegt folgender Tatvorwurf zugrunde:
„Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: I. Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf PrzNr. x, KG S, in Form von folgenden Gegenständen, zumindest am Tag des behördlichen Lokalaugenscheines am 20.11.2014, obwohl Abfälle außerhalb von für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gelagert werden dürfen. a) 1 Stück Schubkarren ohne Bereifung; Ladeeinheit stark zerbeult (siehe dazu Foto Nr. 2) b) 1 Stück Baggergreifarm mit Hydraulikschläuchen, teilweise ölverschmiert; stark verbogen bzw. massiv verrostet (siehe dazu Foto Nr. 3) c) 1 Stück Schneefräse mit Motorisierung, Bereifung und Fräseinheit; rund herum angerostet bzw. desolaten Zustand (siehe dazu Foto Nr. 4) d) 1 Stück Regalaufbau in Metallausführung; Länge 2,5 m, Höhe 3 m, Tiefe 1 m; das rundherum massive Rostschäden (siehe dazu Foto Nr. 5) e) Diverse Metallketten in unterschiedlichen Stärken, in Form eines Haufens zusammengelagert, Menge rund 0,5 m³; allesamt massiv verrostet (siehe dazu Foto Nr. 6) f) Ein Haufen, bestehend aus verschiedensten nicht näher definierbaren Metallgegenständen, wie längliche Metallrahmenteile, Wasserleitungsrohre, Metallgitter, 1 Teil einer Seilwinde, ein KFZ-Auspuff, etc. Inmitten dieses Metallhaufens befanden sich weiters mehrere Kunststoff-kisten sowie ein 25 l fassendes leeres Kunststoffgebinde (siehe dazu Fotos Nr. 10, 11 und 12) g) Zwei oben offene 200 l fassende Metallspundfässer, stark verrostet (siehe dazu Fotos Nr. 7 und 13) h) 1 Stück Kraftstofflagertank, Fassungsvermögen rund 1000 l, mit Füllstandsanzeige, Ausführung Kunststoffbehälter mit Alu-Ummantelung, Hersteller Berger Behältertechnik. (siehe dazu Foto Nr. 14) i) 1 Stück Warmwasserboiler in oranger Farbe, Fassungsvermögen vermutlich 150 l; Ummantelung stark verwittert bzw. kaputt. (siehe dazu Fotos Nr. 18, 19 und 20) j) Mindestens 10 Stück Kraftfahrzeugreifen teilweise auf Felgen aufgezogen; bereits über die Mindestprofiltiefe abgefahren (siehe dazu Fotos Nr. 72, 73, 82 und 83) k) 1 Stück Ladewagen in rot-grauer bzw. blauer Farbe; massiv zerbeult; mit verschiedenstem Gerümpel aller Art beladen. Eine detaillierte Aufzählung der verladenen Abfallgegenstände war auf Grund der schlechten Einsehbarkeit nicht möglich. Zumindest mehrere Kunststoffkanister, 1 Schubkarren, eine Gewebefolie, etc. (siehe dazu Fotos Nr. 21, 22, 23, und 24) l) 1 Stück völlig zerbeulte und bereits massiv verrostete Blechplatte in einer Länge von rund 5 m und 2 m Breite (siehe dazu Foto Nr. 25) m) Ein oben offenes 200 l fassendes Stahlspundfass, innen und außen völlig verrostet. Befüllt mit verschiedenen Hausmüllabfällen bzw. hausmüllähnlichen Abfällen. (siehe dazu Fotos Nr. 50 und 51) n) 1 Stück 50 l fassendes oben offenes Stahlspundfass, mit Drahtseilen und Kunststoffflaschen befüllt. Daneben, rund 1 m³ Drahtseilen mit Querschnitt mind. 3 cm, massiv verrostet. Vermutlich ehemalige Seilbahn. (siehe dazu Fotos Nr. 44 und 45) o) 3 Stück Drahtseilrollen bestehend aus Drahtseil und Holzrolle, Drahtseilquerschnitt 1,5 cm bzw. 2x1 cm. Seile massiv verrostet (siehe dazu Fotos Nr. 26, 27, 28 und 29) p) 2 Stück Baggerschaufeln, massiv verrostet (siehe dazu Fotos Nr. 8 und 9) q) Auf einem Haufen zusammengelagert (auf 3 Holzpaletten), diverses nicht näher identifizierbare Alteisen, bestehend aus 1 Meter langen Eisenprofilen, Nirostarohren, 0,5 m² bzw. 1 m2 große Eisenplatten, etc. Eine detaillierte Aufzählung der einzelnen Gegenstände konnte auf Grund der Übereinanderlagerung nicht erfolgen, massiv verrostet, (siehe dazu Fotos Nr. 32 und 33) r) 1 Big-Bag-Sack, Fassungsvermögen rund 1 m³, befüllt mit diversen 20 l fassenden leeren Kunststoffkanistern (siehe dazu Foto Nr. 34) s) Eine rund 1 m³ fassende oben offene Holzkiste aus Spannplatten, befüllt mit diversen nicht näher definierbaren Alteisengegenständen, Kunststoffkübeln, Kunststoffäsern, Gartenschläuche, Wasserarmaturenteile, etc.; eine detaillierte Aufzählung war keinesfalls möglich, da kein ausreichender Sichtkontakt zu den gelagerten Gegenständen bestand (siehe dazu Foto Nr. 35) t) 10 weitere rund 1 m³ fassende oben offene Holzkisten aus Spannplatten, welche mit diversen Gegenständen (Abfallgegenständen) befüllt waren. Holzkisten waren bereits infolge von Witterungseinflüssen stark beschädigt (siehe dazu Fotos Nr. 38 und 39) u) LKW-Kraftstofftank aus Metall, Fassungsvermögen vermutlich 150 l, bereits stark verrostet (siehe dazu Foto Nr. 36) v) Diverse Kraftfahrzeug-Kunststoffstoßstangen, bereits stark zerkratzt, zerbeult bzw. generell zerbrochen. (siehe dazu Foto Nr. 40) w) Nicht näher schätzbare Menge an LKW- und Kraftfahrzeugaltreifen, teilweise auf Felgen aufgezogen; eine detaillierte Aufzählung war auf Grund der schlechten Einsehbarkeit nicht möglich, vorgeschriebenes Reifenprofil teilweise abgefahren (siehe dazu Foto Nr. 37) x) Ein LKW-Tieflader, bestehend aus Fahrgestell mit Bereifung, Farbe orange. Fahrgestell massiv verrostet. Bereifung ohne vorgeschriebener Profiltiefe. Ladefläche aus Holz völlig vermorscht. (siehe dazu Fotos Nr. 41 und 42) y) 1 Stück Antriebsrad bzw. Laufrad von einer ehemaligen Seilbahn, Farbe rot; massiv verrostet, (siehe dazu Foto Nr. 52) z) Mehrere Drahtseile unterschiedlicher Stärken. Daneben ein oben offenes rund 200 l fassendes Stahlspundfass, welches gleichfalls mit mehreren Drahtseilen unterschiedlicher Stärken befüllt war. Alle Drahtseile massiv verrostet (siehe dazu Foto Nr. 53, 54 und 55) aa) Teil eines ehemaligen LKW-Anhängers, bestehend aus Rahmen und Bereifung samt Achse; Rahmen in roter Farbe bereits massiv verrostet, schlechter Allgemeinzustand (siehe dazu Foto Nr. 56) bb) Ein LKW-Anhänger, bestehend aus Rahmenkonstruktion samt Achse mit Bereifung; Rahmen massiv verrostet bzw. stark verbogen. Beladen mit Fußballtor, ein LKW-Reifen und Metallfelge im völlig desolaten Zustand (siehe dazu Foto Nr. 57 und 58) cc) 1 Stück Metalltank, Fassungsvermögen rund 3.000 l, vermutlich ehemaliger Kraftstofflagertank. Herstellers Ö Z W, Fabrikationsnummer x, Baujahr 1972. massiv verrostet, (siehe dazu Foto Nr. 63 und 64) dd) Traktorkipper in grüner Farbe. Rechts hinten Reifen platt. Traktorkipper massiv verrostet, Seitenbordwände stark zerbeult bzw. auf Grund der Überladung (Holzteile) aus den Halterungen gerissen. schlechten Allgemeinzustand (siehe dazu Foto Nr. 66, 67 und 68) ee) 1 Stück großvolumiger Kunststoffbehälter (Laminatherstellung), hellgrün. Vermutlich Teil eines ehemaligen Futtersilo; Länge rund 4 m, Durchmesser rund 3,5 m. Weiters mehrere großflächige Kunststofflaminatteile, vermutlich gleichfalls von Futtersilo. (siehe dazu Fotos Nr. 69, 70 und 71) ff) Ein Traktoranhänger bestehend aus Metallrahmen, Bereifung samt Achse. Metallgestell massiv verrostet. Beladen mit massiv verrosteten Regalgegenständen. (siehe dazu Foto Nr. 74 und 75) gg) PKW-Anhänger aus verzinktem Metallblech, bestehend aus Achse, Bereifung samt Verladefläche mit Bordwänden (beladen mit verschiedenen nicht mehr brauchbaren Reifen). PKW-Anhänger massiv zerbeult. (siehe dazu Foto Nr. 76 und 77) hh) 1 Stück LKW-Spezialanhänger mit Drahtseilrollen-Ausführung. Anhänger mit Achse samt 4-fach Bereifung. Die Metallkonstruktion massiv verrostet, spröde Hydraulikschläuche bzw. desolater Zustand der Hydraulikeinheiten (siehe dazu Foto Nr. 78, 79 und 80) ii) 3 Stück zylindrische etwa 3 m lange Betonteile in einem Durchmesser von rund 20 cm sowie eine Beton-Bahnschwelle, schlechter Allgemeinzustand (siehe dazu Foto Nr. 43) jj) Auf einer Holzpalette gelagert, diverse mineralische Beschwerungselemente (vermutlich Beschwerungsgewichte für Seilbahnen), schlechter Allgemeinzustand (teilweise zerbrochen) (siehe dazu Foto Nr. 81) Dies stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs. 2 Ziffer 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung 193/2013 dar. II. Lagerung von gefährlichen Abfällen auf PrzNr. x, KG S, in Form von folgenden Gegenständen, zumindest am Tag des behördlichen Lokalaugenscheines am 20.11.2014, obwohl Abfälle außerhalb von für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht gelagert werden dürfen. kk) 1 Stück 50 Liter fassendes befülltes Stahlspundfass. Möglicherweise handelt es sich dabei um Schmiermittel für Seilbahnen. (siehe dazu Fotos Nr. 60 und 61) ll) Ein motorisierter Kinder-Buggy, bestehend aus Rahmengestell, Bereifung und Motor; (siehe dazu Foto Nr. 1) mm) Kunststoffgebinde, Fassungsvermögen rund 15 l, vermutlich Mineralöle (siehe dazu Foto Nr. 10 und 62) nn) 1 Stück Kraftfahrzeug des Typs VW x, dunkelgrün metallic, Nummer der Überprüfungsplakette x, x, Ablaufdatum November 2011. rundherum massive Rostschäden, Fahrzeuginnenraum stark verwüstet, Reifen über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe abgefahren (siehe dazu Fotos Nr. 15, 16 und 17) oo) 1 Stück motorisierter Wohnwagen in weißer Farbe, des Typs x, Nummer der Überprüfungsplakette: x, x, Ablaufdatum Februar 2012. schlechter Allgemeinzustand, Innenraum stark verwüstet (siehe dazu Fotos Nr. 46, 47, 48 und 49) pp) 1 Stück LKW-Motorblock auf einer Holzpalette im Freien gelagert. Am Motorblock war der Ölfilter aufgeschraubt, vermutlich relevante Menge an Motoröl enthalten (siehe dazu Fotos Nr. 30 und 31) Dies stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs. 1 Ziffer 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung 193/2013 dar.“
2. Dagegen richtet sich die als rechtzeitig zu wertende Beschwerde des Bf, in welcher begründend Folgendes (wörtlich wiedergegeben) vorgebracht wird:
„Berufung einer Verwaltungsübertretung Zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Gütern Wir haben die Möglichkeit nicht verschiedene Werkzeuge die durch den Arbeitseinsatz nicht mehr neu zu definieren sind gleich wieder zu ersetzen und es ist laut meiner Sicht auch nicht nötig da sie immer noch ihren Zweck erfüllen. a) Schubkarre der Reifen liegt in der Werkstatt b) 1Stück Krokodilgebiss Anbaugerät für Hoflader c) 1Stück Schneefräse A in vollfunktionsfähigen zustand d) 1Stück Gerüst für Montage von Schalungen und Decken e) Schneeketten für Traktor sind im Einsatz aber ohne Schnee nicht nötig. Waren auf einer Palette wurde von jemanden gebraucht. f) Verschiedene Eisenteile für Reparatur von Maschinen der Landwirtschaft g) Diese Fässer werden zum Sammeln von Alteisen verwendet und sind nicht verrostet h) Kraftstofflagertank 750 Liter mit Füllstandsanzeige Ausführung Kunststoffbehälter mit Alu-Ummantelung, Hersteller C B mit Prüfplakete und wird unter Dach gelagert i) Der Warmwasserboiler dient als Luftspeicher für Kompressor j) Die Reifen dienen als Gewicht für Plastikplanen zum beschweren auf den Holzstößen k) Ladewagen Mist in x eingestellt gewesen und wurde ohne mein Wissen auf dieser Fläche abgestellt von B S und ist beladen mit trockenen Tischlerholz l) Ist ein Abdeckblech von den Holzstößen und wurde vom Wind herunter geschleudert m) Eisenfass zum Sammeln von Abfall ist immer unter dem Vordach gestanden wurde ohne meinem Wissen an diesen Platz gestellt n) Eisenfass zum entsorgen von Alteisen o) 3 Stück Seilrollen mit Seil in Ordnung p) 2 Stück Schaufel für Hoflader q) Wie Sichtlich Blechteile, Eisen Alu Wellen Rohre Räder auf Palette gelagert r) Big- Bag mit leeren Kunststoffkanister s,t) In diesen Kisten sind verschiedenste Eisenteile gelagert. Die Kisten wahren mit einer Plane bedeckt durch den Wind ist sie Weggeflogen u) Dieseltank von Lkw neu ,ist ein Transporttank mit 300 Liter und ist Überprüft v) Kiste mit Kotflügel vom Lkw neu w) Wurden zum beschweren der Abdeckplane des Tiefladers verwendet und jetzt für das beschweren von Holzstößen verwendet x) Tieflader zum Transport von Silageballen Heuballen Strohballen. Sofort einsatzfähig im Zuge der Landwirtschaft y) Eisenseilspule für Seilspulwagen z) Verzinkte Abspannseile und ein Fass Alteisen aa) Nicht mehr vorhanden wurde Repariert bb) Ist in x eingestellt gewesen wurde von B S abgestellt ohne mein Wissen cc) 1Stück leerer Dieseltank 5000 Liter in Ordnung dd) 1Stück Traktorkipper war in x eingestellt und wurde von B S abgestellt ohne mein Wissen und auch beschädigt und platten gefahren ee) Gehören B S wurden nicht abgeholt hat mir zusage gemacht bräuchte sie als Futtersilo. Sonst hätte ich die Silo schon entsorgt ff) Der Traktoranhänger ist einsatzbereit und die Regale sind für die Werkstatteinrichtung gg) Der Pkw Anhänger war in x eingestellt und wurde von B S ohne meinem Wissen abgestellt hh) Seilspulwagen ist Einsatzbereit ii) 3 Betonmasten und eine Eisenbahnschwelle werden als Unterlager für Holzstöße verwendet jj) Auf einer Palette gelagert sind Schamottsteine vom Ofen des B S kk) Ein 50 Liter Fass mit Quartssand für Sandstrahlgerät ll) Kinder-Buggy war bei meinem Schwager eingestellt wurde irgendwann zurückgebracht mm) In diesem Kanister der leer ist hat sich ein streichmittel befunden nn) VW x wird repariert und einer Begutachtung zugeführt oo) Wohnwagen dient als Bauhütte und wird ebenfalls einer Begutachtung zugeführt pp)