Amtssignatur des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
einer Bildmarke,
dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Wege der auf dieser Hompage angeführten Adresse.